Archiv des Autors: therrmann
Respekt Coaches
Kurzinfo zum JMD-Sondervorhaben „Respekt Coaches“:
Das JMD-Sondervorhaben „Respekt Coaches“ gibt es deutschlandweit an knapp 170 Standorten und wird im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Der Start des Programms war am 01.03.2018, die Umsetzung an den Schulen beginnt zum Schuljahr 2018/19.
Ziel des Programms ist es, die Resilienz von Schüler/-innen gegenüber menschenfeindlichen Ideologien zu stärken, das Demokratieverständnis zu fördern und Radikalisierungsprozessen vorzubeugen. Dies beinhaltet sowohl die Stärkung des Selbstbewusstseins, das Reflektieren eigener Handlungen und deren Wirkung sowie das Kennenlernen von Partizipationsmöglichkeiten, als auch die kritische Auseinandersetzung mit radikaler Propaganda und extremistischen Strategien, um diese erkennen und ihnen widerstehen zu können. Dabei konzentrieren sich die Respekt Coaches auf den Bereich der Primärprävention und führen mit Partnern der Politischen Bildung und Extremismusprävention Gruppenangebote an Schulen durch.
Im Wetteraukreis wird das Programm durch den Internationalen Bund von Marlene Ding an der Beruflichen Schule/Schule am Dohlberg in Büdingen und Kiran Browy an den Beruflichen Schulen am Gradierwerk in Bad Nauheim umgesetzt. Langfristig sind die Ausweitung auf mehrere Schulen sowie der Aufbau eines Präventionsnetzwerkes in der Wetterau vorgesehen.
Kriterien zur Beurteilung von Arbeits- und Sozialverhalten
Kriterien für die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens
der Beruflichen Schulen in Büdingen und in Nidda Stand: 2.4.2019
Arbeitsverhalten | Leistungsbereitschaft
Mitarbeit, Zielorientierung und Ausdauer |
Zuverlässigkeit und Sorgfalt | Selbstständigkeit Eigeninitiative und Kreativität |
Note sehr gut
entspricht den Anforderungen in besonderem Maße |
• sehr aktive, meist freiwillige Mitarbeit • erledigt auch umfangreiche • erreicht gesteckte Ziele fast • bewältigt stets auch |
• hält sich stets an Termine
• sehr gründliche Anfertigung • führt benötigte |
• arbeitet eigeninitiativ und weitgehend selbstständig • steckt sich sinnvolle eigene • findet auch neue Wege zur |
Note 2 gut
entspricht den Anforderungen in vollem Maße |
aktive, oft freiwillige Mitarbeit
• erledigt Arbeitsaufträge • erreicht gesteckte Ziele • bewältigt meist auch |
• hält Termine fast immer ein
• regelmäßige und • führt benötigte |
• arbeitet meist selbstständig
• arbeitet an der Zielplanung • gibt Impulse für neue Wege |
Note 3 befriedigend
entspricht den Anforderungen im Allgemeinen |
• Mitarbeit zwar regelmäßig, aber häufig nur nach Aufforderung • erledigt Arbeitsaufträge • erreicht gesteckte Ziele in • bewältigt mit bei hohem Arbeitsaufwand und auftretenden Schwierigkeiten |
• hält Termine in der Regel ein • regelmäßige Anfertigung • führt benötigte |
arbeitet in der Regel selbstständig
• trägt zur Zielplanung und • setzt mitunter eigene |
Noten 4 bis 6
Nicht befriedigend entspricht den Anforderungen noch nicht |
• unregelmäßige Mitarbeit, oft nur nach Aufforderung und widerwillig, bis hin zur Verweigerung • erledigt Arbeitsaufträge nur • setzt vorgegebene Ziele • führt Arbeiten selten zu |
hält Termine häufig nicht ein
• Hausaufgaben werden • Führt benötigte |
• benötigt häufig Hilfestellung zur Bewältigung von Aufgaben • beteiligt sich nicht an der • zeigt sich wenig interessiert |
Sozialverhalten | Verantwortungsbereitschaft Einhalten von Regeln | Kooperationsfähigkeit
Teamfähigkeit Hilfsbereitschaft respektvoller Umgang |
Konfliktverhalten
Fähigkeiten zur Selbstreflexion |
Note sehr gut
entspricht den Anforderungen in besonderem Maße |
• übernimmt in vorbildlicher Weise Verantwortung für sich und andere Schüler/innen • fördert eigeninitiativ das • hält sich vorbildlich an |
• arbeitet vorbildlich sowohl mit Mitschüler/innen als auch mit Lehrer/innen zusammen • ist stets hilfsbereit, |
• reflektiert eigene Handlungen von sich aus und konstruktiv • bleibt stets sachorientiert |
Note 2 gut
entspricht den Anforderungen in vollem Maße |
• verhalt sich häufig anderen Schüler/innen und sich selbst gegenüber verantwortungsbewusst • fördert das Miteinander • hält sich fast immer an |
• arbeitet gut sowohl mit Mitschüler/innen als auch mit Lehrer/innen zusammen • ist hilfsbereit, unterstützt |
• reflektiert eigene Handlungen in angemessener Weise • bleibt sachlich, lässt sich |
Note 3 befriedigend
entspricht den Anforderungen im Allgemeinen |
• verhält sich in der Regel anderen Schüler/innen und sich selbst gegenüber verantwortungsbewusst • zeigt Interesse am • hält sich im Allgemeinen an |
• arbeitet mit
Mitschüler/innen und/oder Lehrer/innen zusammen • achtet andere meist und ist |
• reflektiert eigene Handlungen in der Regel angemessen, oft aber nur nach Aufforderung • bleibt in der Regel sachlich, |
Noten 4 bis 6
Nicht befriedigend entspricht den Anforderungen noch nicht |
• übernimmt geringe Verantwortung für sich und andere bis hin zu mutwilliger Gefährdung durch eigenes Handeln • zeigt kaum Interesse am • hält Regeln selten bis gar |
• arbeitet weder mit Mitschüler/innen noch mit Lehrer/innen zusammen, bis hin zu kontraproduktivem Verhalten • hilft Mitschüler/innen selten |
• hat Schwierigkeiten und zeigt wenig Bereitschaft, eigenes Verhalten zu reflektieren • zeigt wenig bis keine |
VOGSV – §27
(3) Die Gesamtkonferenz soll Kriterien für die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern beschließen. Diese sollen sich an dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach § 2 des Hessischen Schulgesetzes orientieren und die überfachlichen Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler beurteilen.
Auszugsweise Quelle: www.schule.berg net
Nutzungsordnung IT
Nutzungsordnung der IT-Einrichtungen und des Internetzugangs
für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer
der Beruflichen Schule Büdingen
1. Allgemeines
Durch die Nutzung der IT-Einrichtungen der Schule und des Internets als Lehr- und Lernmittel ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen.
Es besteht jedoch insoweit auch stets die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollen. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten.
Die nachfolgenden Regelungen gelten daher für die Benutzung der schulischen IT-Einrichtungen (pädagogisches Schulnetz), wie bspw. PC, Laptop, Mobile Devices (Tablet) und des Internetzugangs im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Eine Nutzung der vorgenannten IT-Einrichtungen ist dabei nur für schulische Zwecke statthaft. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung (Verwaltungsnetz).
Weisungsbefugt sind die unterrichtsdurchführenden Lehrkräfte bzw. von der Schulleitung beauftragte Aufsichtspersonen.
2. Allgemeine Regeln zur Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internetzugangs der Schule
2.1. Die Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internetzugangs der Beruflichen Schule Büdingen ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internetzugangs zu privaten Zwecken ist nicht gestattet.
2.2. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind zu vorsichtigem und gewissenhaftem Umgang mit allen elektronischen Geräten (IT-Einrichtungen) und Einrichtungsgegenständen verpflichtet. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorhandenen Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Nutzerinnen und Nutzer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haften bei erforderlicher Einsichtsfähigkeit gem. der gesetzlichen Regelung des § 828 BGB, im Übrigen die jeweiligen Erziehungsberechtigten.
2.3. Das eigenständige Umorganisieren eines Arbeitsplatzes (z.B. Ändern von Verbindungen zwischen den Geräten) ist untersagt. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind ebenso untersagt. Eigene Software der Nutzerinnen und Nutzer oder fremder Software (etwa nach herunterladen aus dem Internet) darf auf Geräten der schulischen IT-Einrichtungen nicht installiert werden.
2.4. Externe Datenspeicher (z.B. USB-Sticks) dürfen nur mit Zustimmung der Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson am PC oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Berufliche Schule Büdingen haftet nicht für etwaige Schäden, auch in Form von Datenverlust, die durch die (un)rechtmäßige Nutzung solcher externer Datenspeicher entstehen.
Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte oder persönliche Notebooks) dürfen nicht in das pädagogische Schulnetz eingebunden werden.
2.5. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen lokal oder auf Netzlaufwerken des pädagogischen Schulnetzes ablegen, ist die Berufliche Schule Büdingen berechtigt, diese Daten sofort zu löschen.
2.6. Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der IT-Einrichtungen der Beruflichen Schule Büdingen Essen und Trinken in den Computerräumen untersagt.
2.7. Für die Nutzung der IT-Einrichtungen, des Internetzugangs und weiteren Diensten (z. B. Lernmanagementsystem) ist eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich. Für die Speicherung von persönlichen bzw. eigenen Dateien wird den Nutzerinnen und Nutzern ein Account auf dem Lernmanagementsystem „wtkedu“ zur Verfügung gestellt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten im pädagogischen Schulnetz und auf „wtkedu“ ist untersagt.
2.8. Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Nutzerinnen und Nutzer beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Die Kennwörter/Passwörter, die die Nutzerinnen und Nutzer erhalten, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.9. Für den Fall, dass von der Schule individuelle/personenbezogene Anmeldedaten (Benutzername, Passwort) vergeben wurden, so ist das Arbeiten unter einem fremden Passwort verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet das Passwort zu ändern und die Lehrkraft bzw. die Aufsichtsperson zu informieren.
2.10. Bei eventuell auftretenden Fehlern oder Schäden an Geräten, ist die Lehrkraft bzw. die Aufsichtsperson sofort zu unterrichten.
2.11. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte zu erstellen, bearbeiten, aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen und/oder sonst entdeckt, ist die Anwendung zu schließen und der Lehrkraft oder Aufsichtsperson unverzüglich Mitteilung zu machen.
2.12. Verboten ist auch das rechtswidrige Vervielfältigen (Kopieren) oder Verbreiten (Weiterleiten) urheberrechtlich geschützter Werke (Musik, Bilder, Filme, Videos, Spiele, Software) oder sonstiger geschützter Programme und Inhalte. Die Nutzung von Online-Tauschbörsen ist untersagt.
2.13. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Geräte oder Programme verändert oder beschädigt, so dass nachfolgende Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Arbeit behindert werden, trägt die anfallenden Kosten für Reparaturen.
2.14. Nach Beendigung der Nutzung müssen die Arbeitsergebnisse auf dem dafür vorgesehenen Speicherort gespeichert und sonstige Inhalte gelöscht werden, die genutzten Programme ordnungsgemäß beendet und der PC/Notebook heruntergefahren werden. Mobile Endgeräte müssen nach der Nutzung an den vorgesehenen Aufbewahrungsort (z.B. Notebookcar, Portreplikator, Aufbewahrungsschrank für Tablets) gebracht werden und ordnungsgemäß an Strom- und Netzwerkstecker angeschlossen werden.
3. Nutzung von Internetzugang und Internetdiensten
3.1. Der Internetzugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Die Berufliche Schule Büdingen haftet nicht für den Inhalt der über ihren Zugang aufgerufenen Internetseiten oder abrufbare Angebote Dritter im Internet oder tatsächlich aufgerufenen Internetseiten. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts zu beachten, insbesondere:
- das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen,
- keine urheberrechtlich geschützten Güter (z.B. Musik, Bilder, Filme, Videos, Spiele, Software) widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen (keine Nutzung von Online-Tauschbörsen oder sonstigen Peer-to-Peer-Plattformen oder Streaming-Portalen),
- die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten,
- keine belästigenden, pornographischen, rassistischen, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte aufzurufen, abzuspeichern, zu versenden oder zu verbreiten,
- das Internet nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
3.2. Unzulässig sind danach insbesondere, aber nicht abschließend:
- jegliche Preisgabe oder Gefährdung von Dienstgeheimnissen, personenbezogenen Daten oder sonstigen Informationen der Beruflichen Schule Büdingen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich die Vertraulichkeit aus der Natur der Information ergibt;
- Abruf, Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Strafrecht verstoßen, insbesondere das unerlaubte Herunterladen oder Anbieten von Musik, Filmen, Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten;
- Abruf, Anbieten, Verbreiten oder Speichern von rufschädigenden, beleidigenden, verleumderischen, diskriminierenden, menschenverachtenden, rassistischen, verfassungsfeindlichen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalten;
- Abruf, Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Computerviren oder anderer Schadsoftware sowie sonstige Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit von IT-Systemen richten (z. B. Hacking, Portscans);
- Verwenden, Abruf, Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Software, die den Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern nicht von der Beruflichen Schule Büdingen bereitgestellt wurde; gegebenenfalls erforderliche Software wird ausschließlich durch die IT-Abteilung/Medienzentrum des Landkreises beschafft und installiert;
- Abruf von jeglichen kostenpflichtigen Inhalten;
- Anbieten oder Verbreiten religiöser, weltanschaulicher oder politischer Inhalte.
3.3. Bei Kenntnisnahme einer solchen Rechtsverletzung bzw. eines solchen Verstoßes sind die Verantwortlichen der Beruflichen Schule Büdingen auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei vorsätzlichem Aufrufen verbotener Seiten mit strafbaren Inhalten werden Schulleitung und Eltern informiert. Pädagogische- und/oder Ordnungsmaßnahmen werden eingeleitet.
3.4. Das Herunterladen von Anwendungen ist untersagt. Im Namen der Beruflichen Schule Büdingen oder sonstiger Dritter dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Nutzerinnen und Nutzer dürfen daher insbesondere keine Online-Bestellungen im Namen der Beruflichen Schule Büdingen oder sonstiger Dritter aufgeben.
3.5. Die Berufliche Schule Büdingen behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische, rassistische oder kostenpflichtige Internetseiten).
3.6. Ein Anspruch auf Nutzung von E-Mail- oder Internetzugang besteht nicht. Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit des Internetzugangs sind nicht geschuldet; Störungen und jederzeitige Beschränkungen, insbesondere Sperrung bestimmter Dienste und Beschränkung der verfügbaren Bandbreite, bleiben vorbehalten. der Beruflichen Schule Büdingen ist jederzeit nach freiem Ermessen berechtigt, die Gestattung zu beenden oder zu widerrufen. Dies gilt insbesondere (aber nicht abschließend), wenn Nutzer gegen diese Nutzungsordnung verstoßen oder Tatsachen einen diesbezüglichen Verdacht begründen
3.7. Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen (Beachtung der allgemeinen Regelungen der Netikette). Die Veröffentlichung von Fotos, Videoclips, Musiken, Texten, Darbietungen – ganz oder in Teilen – auf Internetseiten der Beruflichen Schule Büdingen bedarf jeweils der Zustimmung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf der eigenen Internetseiten verwandt oder über das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist dabei stets zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstiger Materialien der Schülerinnen und Schülern der Beruflichen Schule Büdingen und anderen Personen im Internet ist nur gestattet mit deren vorheriger Zustimmung oder im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. Während des Unterrichts dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft keine Film- oder Tonaufnahmen gemacht und verbreitet werden.
3.8. Die Berufliche Schule Büdingen betreibt keinen eigenen E-Mail-Service. Nutzerinnen und Nutzer können von ihren Erziehungsberechtigten eingerichtete sogenannte webbasierte E-Mail-Accounts oder den über das Lernmanagementsystem „wtkedu“ bereitgestellten E-Mail Service über den Internetzugang der Schule nutzen, sofern dafür eine unterrichtliche Notwendigkeit gegeben ist. Der Name der Schule darf nicht als Empfänger oder Absender benutzt werden. Die Schule distanziert sich vom Inhalt der verschickten und empfangenen E-Mails und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte.
4. Dokumentation der Nutzung
4.1. Die Berufliche Schule Büdingen ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen IT-Einrichtungen begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern.
4.2. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzinformation der Beruflichen Schule Büdingen.
5. Schlussvorschriften und Erklärung
5.1. Diese Nutzungsordnung der Beruflichen Schule Büdingen ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung der Beruflichen Schule Büdingen.
5.2. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Belehrung der Nutzerinnen und Nutzer statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
5.3. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind straf- oder zivilrechtliche Folgen nicht auszuschließen.
gez. Die Schulleiterin/Der Schulleiter gez. IT-Beauftragte
Anerkennung der Nutzungsordnung
Von der vorliegenden Nutzungsordnung der IT-Einrichtungen und des Internetzugangs der Beruflichen Schule Büdingen*) habe ich Kenntnis genommen.
Kosten, die für die Wiederherstellung einer funktionsfähigen IT-Einrichtung nach unbefugten Nutzungen und/oder Veränderungen anfallen, hat der Verursachende bzw. die Erziehungsberechtigten zu tragen.
*) Sie finden diese Nutzungsordnung auf der Homepage der Beruflichen Schule Büdingen
(www.bs-buedingen.de) unter dem Punkt Schule – Nutzungsordnung IT.
Ort, Datum Schülerin, Schüler
__________________________________________ ______________________________________________
Ort, Datum Erziehungsberechtigte der Schülerin/ des Schülers
__________________________________________ ______________________________________________
大
再见
1. Arbeitskreis Lagerlogistik am 11. April 2019 in Büdingen
„Wir freuen uns sehr, dass wir die Lagerberufe endlich nach Büdingen holen konnten und begrüßen Sie herzlich zum ersten Arbeitskreis in der Außenstelle der Beruflichen Schule“, mit diesen Worten eröffnete Schulleiter Joachim Vogt die Auftaktveranstaltung des neuen Fachbereiches der Lager-Logistik. Für die zahlreich erschienen Ausbilderinnen und Ausbilder sowie das Lehrerteam um Fachbereichskoordinator Florian Scheld stand als erster Tagesordnungspunkt zunächst das gegenseitige Kennenlernen auf dem Plan. Daran anknüpfend konnten sich die Teilnehmenden bei einem kleinen Rundgang durch die Außenstelle einen Überblick über die neu ausgestatteten Räumlichkeiten des Fachbereiches machen.
Im Anschluss fand man sich bei Kaffee und Kuchen, der von den hauseigenen Bäckern gebacken wurde, wieder zusammen und die Lehrerinnen und Lehrer präsentierten ihr Unterrichtskonzept für die Ausbildung der Fachlageristen und Fachkräfte für Lagelogistik. Das Konzept zielt darauf ab, den Auszubildenden den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern und sie bestmöglich auf ihre zukünftigen beruflichen Tätigkeiten vorzubereiten. Die Lernenden werden an den zu Beginn stattfindenden Einführungstagen in Empfang genommen, erhalten eine Einführung und man lernt sich gegenseitig u.a. beim gemeinsamen Ausflug in den Kletterpark kennen. Im Rahmen des Unterrichtes erlernen die Auszubildenden die Lerninhalte praxisnah, anschaulich und immer im Kontext der eigenen Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb. Zudem legen die Lehrkräfte Wert auf sprachsensiblen Unterricht, das Erlernen und Anwenden neuer Lerntechniken sowie einer individuellen Klausur- und Prüfungsvorbereitung. Ergänzt wird der unterrichtliche Alltag durch regelmäßige Betriebsbesichtigungen bei großen Logistikunternehmen im Umkreis sowie den geplanten Studienfahrten zum Flughafen nach Frankfurt bzw. zum Hamburger Hafen. Das reichhaltige Beratungsangebot der Beruflichen Schule Büdingen mit Sprachförderkursen, Schulseelsorge und dem Projekt QuaBB (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule) rundet das Ganze ab.
Als weiteres Ziel des Arbeitskreises stand der Austausch und die Vernetzung zwischen Schule und Ausbildungsbetrieben auf der Agenda. Dabei brachten die Anwesenden noch einmal deutlich zum Ausdruck, wie glücklich sie über das neue Angebot der Schule seien, um nun endlich ihren dringend zu deckenden Fachkräftebedarf vor Ort selbst ausbilden zu können. Bedingt durch die gute infrastrukturelle Lage der Betriebe in der Wetterau, wachsen die Betriebe und benötigen deswegen händeringend zusätzliche und gut ausgebildete Fachkräfte. Abschließend vereinbarte man, aufgrund der guten Resonanz der Veranstaltung, für die Zukunft jährlich zum Arbeitskreis zusammen zu kommen, um sich weiter zu vernetzen, abzustimmen und eine enge sowie konstruktive Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Ausbildung der Auszubildenden zu gewährleisten.
Florian Scheld u. Sabine Kremer-Müller (Lehrer/-in an der BSB), 08.05.2019
50. Treffen des Arbeitskreises Banken in der Beruflichen Schule Büdingen
50. Treffen des Arbeitskreises Banken in der Beruflichen Schule Büdingen
Am 6.11.1969 traf sich in den Räumen der Beruflichen Schule Büdingen zum ersten Mal der Arbeitskreis Banken. Hierzu eingeladen hatte der damalige Abteilungsleiter und spätere Schulleiter Hans-Rudolf Beckmann, der vor seinem Wechsel nach Büdingen an der Bethmann-Schule in Frankfurt die Bankkaufleute unterrichtete. Teilnehmer des Treffens waren die Ausbildungsbeauftragten der regionalen Volks- und Raiffeisen-Banken und der Sparkasse Büdingen in Nidda. Insgesamt waren damals ca. 10 Institute vertreten, heute sind es nach vielfältigen Fusionen noch die Sparkasse Oberhessen und die VR-Bank-Main-Kinzig-Büdingen. Das Ziel des Arbeitskreises war, die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Ausbildungsbetrieben zu fördern. Die Beteiligten tauschen sich bis heute regelmäßig über die Entwicklung der der Auszubildenden aus und stimmen den zeitlichen Ablauf der schulischen und der betriebsinternen Ausbildung ab.
„Die Zusammenarbeit ist seit Jahrzehnten gut!“ berichtet Wilfried Metzler in seinem kurzen Rückblick. In seiner Zeit als Lehrkraft an der Beruflichen Schule nahm er bis zum Jahr 2007 an 30 Sitzungen des Arbeitskreises teil. 26 Jahre lang war er Fachbereichsleiter der Bankausbildung. Wie auch sein ehemaliger Kollege Gerhard Faßbinder betonte Metzler, dass das gute Verhältnis zwischen Ausbildungsbetrieben und Berufsschule durchaus nicht selbstverständlich sei und berichtete von der Situation in der Bankenstadt Frankfurt. „Die Initiative von Herrn Beckmann im Jahre 1969 hatte zum Ziel, hier in Büdingen eine bessere Situation zu erreichen.“ ergänzte Metzler. Die seit Jahrzehnten bestehende gute Zusammenarbeit lobten auch Vertreterinnen der VR-Bank, Frau Meißner und Frau Bergheimer und der Sparkasse Oberhessen, Frau Pracht.
„Ein Wermutstropfen stellt die generelle Ausbildungssituation dar“, so Wolfgang Leo, Abteilungsleiter der Beruflichen Schule. „Die Banken können trotz ihres interessanten Berufsbildes nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen, wodurch die Klassen immer kleiner werden.“ Zusätzlich bleibe offen, so Leo weiter, wie der Wetteraukreis langfristig das Angebot an Beschulungsstandorten gestalten wird. „Solange in Büdingen die Beschulung der Bankauszubildenden stattfindet, wird auch jährlich der Arbeitskreis stattfinden und die gute Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsbetrieben und der Beruflichen Schule Büdingen sich fortsetzen.“ war die einhellige Meinung der anwesenden Bankenvertreter und Lehrkräfte.
Wolfgang Leo (Lehrer an der BSB), 12.04.2019
Einjährige Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft (Höhere Handelsschule)
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik
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